Online Recht - Bilderklau im Internet

, SEO-Recht

Die Frage, inwiefern die Daten vermeintlicher Täter bei Suchmaschinen geschützt sind, hat sich im Herbst letztes Jahres das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main gewidmet. Die Richter sind mit dem Urteil vom 22.08.2017 (Az.:11 U 71/16) zu dem Schluss gekommen, dass Suchmaschinen die Rechteinhaber beim Bilderklau unterstützen müssen. Das hat zur Folge, dass Suchmaschinen oder Plattformen wie YouTube auf die Herausgabe der Daten des vermeintlichen Täters verklagt werden können. Zu diesen Daten gehören sowohl die sogenannten Klarnamen und die Mail-Adresse als auch die private Postanschrift.

Nicht nur aus diesem Grund empfehlen wir, sich vor der Verwendung fremder Bilder genauesten mit etwaigen bestehenden Lizenzvereinbarungen auseinanderzusetzen.

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